Tarife für den Abwasserdienst - ab dem Jahr 2021

genehmigt mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 277 vom 16.12.2020. (Auszug) Der Gemeindeausschuss beschließt...

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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genehmigt mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 277 vom 16.12.2020.

(Auszug) Der Gemeindeausschuss beschließt die Tarife für den Abwasserdienst mit Wirkung 01.01.2021 im Sinne der geltenden Bestimmun­gen wie folgt festzulegen:

  • für die Berechnung der industriellen Abwässer die vereinfachte Formel gemäß Beschluss der Lan­desregierung Nr. 2541 vom 19.10.2009 anzuwen­den, da aktuell alle betroffenen Betriebe des Ortes dieser Bestimmung unterliegen;
  • Für die Viehzuchtbetriebe gelangt die im Be­schluss der Landesregierung Nr. 2541 vom 19.10.2009 vorgesehene Regelung zur Anwen­dung:
    Bei separat installiertem Wasserzähler wird nur die Menge, welche die 35 m³ pro GVE überschrei­tet, dem Tarif für den Abwasserdienst unterwor­fen;
    Wenn kein separater Wasserzähler eingebaut ist, wird die Formel laut ob genanntem Beschluss der Landesregierung angewendet;
  • ab dem Jahr 2015 den gesetzlich vorgesehenen Klärschlammentsorgungsdienst für individuelle Entsorgungssysteme (KKA - Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer, die über eine Straße für Kanalspülfahrzeuge erreichbar sind, einzuführen.
    Gemäß Art. 53, Abs. 3 des L.G. 8/2008 ist für diesen Dienst lediglich der Teilbetrag für Abwasserbehandlung – Koeffizient d – zu entrichten (ohne Kanaldienst – Koeffizient f);
GrundbetragEuro
 Grundbetrag pro Anschluss4,30


mengenabhängiger Tarif
Euro/m³
 Tarif für den Kanaldienst (€/m³)0,258
 Tarif für die Klärung (€/m³)0,645


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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 15:21 Uhr