genehmigt mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 338 vom 21.12.2022.
(Auszug) Der Gemeindeausschuss beschließt die Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle mit Wirkung 01.01.2023 im Sinne der geltenden Bestimmungen wie folgt festzulegen:
- die Mindestentleerungsmengen im Sinne der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle wie folgt festzulegen:
- 220 Liter pro Kopf für die Kategorie „Wohnungen“ (lt. Art. 10) bis zu 4 Personen;
- 880 Liter für die Kategorie „Wohnungen“ (lt. Art. 10) mit 4 und mehr Personen;
- 420 Liter für die Kategorie „andere Nutzer“ (lt. Art. 11);
- die Sonderermäßigungen im Sinne des Art. 17, Buchstabe b) der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle wie folgt festzulegen:
- für Familien mit Kleinkindern werden für die Kinder bis zum 2. Geburtstag weder die Grundgebühr noch die Mindestentleerungsmenge (220 Liter) in Rechnung gestellt;
- für Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, die von der Sanitätseinheit als Pflegefälle anerkannt sind, werden zwecks Anerkennung ihrer sozialen Leistung fünf unentgeltliche (05) Entleerungen (entspricht 700 Liter) pro Jahr gewährt;
Grundgebühr Haushalte |
Euro |
1 Person |
24,58 |
2 Personen |
49,16 |
3 Personen |
73,74 |
4 Personen |
98,32 |
Grundgebühr andere Nutzer |
Euro |
Mengengrößenklasse 0 - 500 Liter
|
33,28 |
Mengengrößenklasse 500 - 1.000 Liter |
66,55 |
Mengengrößenklasse 1.000 - 2.000 Liter |
99,83 |
Mengengrößenklasse 2.000 - 3.000 Liter |
133,10 |
Mengengrößenklasse 3.000 - 4.000 Liter
|
166,38 |
Mengengrößenklasse 4.000 - 6.000 Liter |
232,93 |
Mengengrößenklasse 6.000 - 10.000 Liter |
299,48 |
Mengengrößenklasse 10.000 - 15.000 Liter
|
332,76 |
Mengengrößenklasse 15.000 - 20.000 Liter |
366,04 |
Mengengrößenklasse 20.000 - 25.000 Liter |
399,31 |
Mengengrößenklasse 25.000 - 35.000 Liter |
465,87 |
Mengengrößenklasse > 35.000 Liter |
598,97 |
Mengenabhängige Gebühr |
Euro/Liter |
Mengenabhängige Gebühr (Euro/Liter) |
0,071 |
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