Neues von der Amtstierärztin Dr. Ramona Stecher (2022.06.08)

Wichtige Tipps bezüglich der Weitergabe von Heimtieren und Bewegungen derselben im In – und Ausland: ...

Veröffentlichungsdatum:

08.06.2022

Lesedauer

2 Minuten

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Wichtige Tipps bezüglich der Weitergabe von Heimtieren und Bewegungen derselben im In – und Ausland: 
In Südtirols Haushalten werden mehr als 43.000 Hunde gehalten. Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in die Nationalen Datenbank der Hunde eingetragen sein. Wird der Besitzer gewechselt, so muss dies beim Amtstierarzt geändert werden. WICHTIG: Der Verantwortliche für das Tier ist der eingetragene Besitzer in der Hundedatenbank (bei Hundebiss, Streunen, Unfall).
Bei Besitzerwechsel von Hunden ist Folgendes zu beachten:
    • Welpen dürfen erst nach Vollendung des 2. Lebensmonats von der Mutter getrennt werden, um das Tierwohl, die Gesundheit und die normale Entwicklung des Welpen nicht zu beeinträchtigen;
    • Die Kennzeichnung durch einen Mikrochip und Ersteintragung in die Datenbank erfolgt beim Erstbesitzer/Züchter vor der Trennung von der Mutter und vor der Weitergabe des Tieres. Der Welpe erhält einen Europäischen Heimtierausweis.
    • Nach der Weitergabe muss der Hund innerhalb von 30 Tagen beim Tierärztlichen Dienst auf den neuen Besitzer überschrieben werden;
    • Stammt der Hund aus dem EU-Ausland (z.B. Österreich oder Deutschland) sind besondere Zusatzbestimmungen zu beachten: Bevor ein Hund/ Hundewelpe aus dem EU- Ausland eingeführt wird, muss er gegen Tollwut geimpft sein! ACHTUNG: Gültigkeit des Impfschutzes 21 Tage nach der Impfung! Bei Unklarheiten oder Fragen bitter immer VOR dem Kauf beim Amtsstierarzt nachfragen!
    • Stammt der Welpe/Hund aus einer anderen italienischen Provinz/Region und die Weitergabe erfolgt zwischen 2 Privatpersonen, ist eine Bescheinigung der erfolgten Registrierung des Hundes in der Datenbank der Herkunftsprovinz erforderlich;
    • Werden Hunde in Italien als Streuner geboren und als Solche eingefangen und von öffentlichen oder privaten Tierheimen, Hundepensionen oder Tierschutzvereinigungen vermittelt, muss ein sogenanntes Modell A (Bestätigung des Gesundheitsstatus des Tieres und Bestätigung für das Wohlbefinden während des Transportes) innerhalb von 10 Tagen vor Übergabe des Hundes an den Tierärztlichen Dienst des Bestimmungsortes geschickt werden und das Tier während des gesamten Transportes begleiten;


Für Fragen und Unklarheiten stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Dr. Ramona Stecher

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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 15:25 Uhr

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